- Bilanzbündeltheorie
- Bündeltheorie; ehemals herrschende Auffassung des Steuerrechts, die besagt, dass die ⇡ Bilanz (Gesamtbilanz) einer Personengesellschaft als Bündel der Einzelbilanzen (Sonderbilanzen) der Mitunternehmer angesehen wird. Gewinnermittlung findet danach für jeden einzelnen Gesellschafter statt (vom BFH 1985 aufgegeben).
Lexikon der Economics. 2013.